Krankengymnastik mit Gerät (KGG) ist ein Synonym für eine abgespeckte Form der Medizinischen Trainingstherapie. Es handelt sich hierbei um ein auch für gesetzlich versicherte Patienten verordnungsfähiges Heilmittel, welches einer besonderen Zulassung durch die Krankenkassen und einer speziellen Praxisausstattung bedarf.
Die KGG wird für festgelegte Beschwerdebilder verordnet, bei denen eine primäre Kräftigung der Muskulatur laut Heilmittelrichtlinien wichtig ist.
Die KGG ist seitens der Krankenkassen als Gruppentherapie vorgesehen. Sollte sich jedoch keine Gruppe von Patienten ergeben, die gleichzeitig Behandlungstermine in Anspruch nehmen können, bieten wir diese Leistung gleichfalls als Einzelbehandlung an. Unsere Therapeuten sind für die Durchführung dieser Leistung qualifiziert. Die Ausstattung unserer Praxis umfasst den von den Krankenkassen geforderten Standard.